Wir stellen Ihnen nun die Lehrgänge der Feuerwehren im Landkreis Osnabrück sowie der Landesfeuerwehrschulen in Loy und in Celle vor.
LEHRGÄNGE DES LANDKREISES OSNABRÜCK:
Truppmannausbildung Teil 1 und 2
Jede Kameradin und jeder Kamerad muss die Truppmannausbildung gemacht haben, um an Einsätzen der Feuerwehr teilzunehmen. Früher hieß dieser Lehrgang “Grundlehrgang”. In der Truppmannausbildung werden grundsätzlichen Kenntnisse vermittelt. Um an diesen Lehrgängen teilnehmen zu dürfen, bedarf es einer ½ -jährigen aktiven Zeit in einer Freiwilligen Feuerwehr und der erfolgreiche Abschluss eines 8-doppelstündigen Erste-Hilfe-Lehrganges. Die Truppmannausbildung Teil 1 dient der Befähigung grundlegende Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung. Dauer mind. 70 Stunden.
Truppmannausbildung Teil 2
Lehrgangsziel; selbstständiges Wahrnehmen bei Lösch- und Hilfeleistungseinsätzen in der Truppmannfunktion. Dauer mind. 80 Stunden.
Atemschutzgeräteträgerlehrgang (technischer Lehrgang)
Dieser Lehrgang vermittelt die Bedeutung des Atemschutzes. Hier lernt der Feuerwehrmann den Umgang mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten. Man muss vor Beginn der Ausbildung ein ärztliches Zeugnis über die Tauglichkeit nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 vorlegen.
Maschinistenlehrgang (technischer Lehrgang)
Hier werden allgemeine Grundlagen von Fahrzeugen, Motoren, Pumpen, Löschwasserförderung und technischen Geräten im Feuerwehrwesen erläutert. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz des Führerscheines der Klasse B oder C (alt: 3 oder 2).
Sprechfunkerlehrgang (technischer Lehrgang)
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Kartenkunde (technischer Lehrgang)
Die Handhabung verschiedener Karten, UTM-Gitter, Maßstäben, Kartendarstellungen und Handskizzen sowie taktische Zeichen sind Grundlage dieses Lehrganges.
LEHRGÄNGE DER LANDESFEUERWEHRSCHULEN ZUM LINK ( LOY/ CELLE )
Technische Hilfeleistung (technischer Lehrgang)
Ziel der Ausbildung ist die Kenntnis der Handhabung der Ausrüstung, wie z.B. die Benutzung von Mehrzweckzügen, hydraulischen Rettungsgeräten und Bedienung der Geräte zur Durchführung technischer Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
ABC Teil 1 und 2 – C (technischer Lehrgang)
Durch Gewöhnungsübungen unter CSA(Chemiekalien-Schutz-Anzügen)-Vollschutzanzügen und entsprechenden Einsatzübungen wird der Umgang mit gefährlichen Stoffen geübt. Hier geht es auch um den Einsatz und die Pflege von Messgeräten sowie CSA-Schutzanzügen. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Atemschutzgeräteträgerlehrgang sowie die gültige positive G26 Untersuchung
ABC Teil 1 und 2 – AB (technischer Lehrgang)
Lehrgang für Feuerwehrmitglieder, die in Strahlenmesstrupps, Strahlenschutz- und Dekontaminationseinheiten eingesetzt werden.
Truppführerlehrgang (Führungslehrgang)
Teilnahmeberechtigt sind Feuerwehrleute, die eine Dienstzeit von zwei Jahren abgeleistet haben. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zu fachlich richtigem und selbstständigem Handeln nach Auftrag als Führer eines Feuerwehrtrupps (2 Feuerwehrmänner).
Gruppenführerlehrgang (Führungslehrgang)
Für diesen Lehrgang muss man eine Dienstzeit von fünf Jahren abgeleistet haben und mit Erfolg am Truppführerlehrgang und an zwei technischen Lehrgängen teilgenommen haben. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe (9 Feuerwehrmänner), einer Staffel (6 Feuerwehrmänner) oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit.
Zugführerlehrgang (Führungslehrgang)
Voraussetzung für diesen Lehrganges ist es, dass man eine Dienstzeit von sieben Jahren abgeleistet hat, sowie erfolgreich an einem Gruppenführerlehrgang teilgenommen hat. Hat man dann zusätzlich mindestens ein Jahr eine selbstständig taktische Einheit geführt, darf man den Lehrgang besuchen, der als Ziel hat, dass man die Befähigung zum selbstständigen Führen von Zügen erlernt.
Führungskräfte von Verbänden (Führungslehrgang)
Dies ist ein Lehrgang für Feuerwehrmitglieder in einer Verwendung ab Abschnittsleiter sowie für Führungspersonal der Kreisfeuerwehrbereitschaften. Ziel hierbei ist der Erwerb und die Vertiefung von Kenntnissen über das Führen von Verbänden.
Ausbilderlehrgang (Fachlehrgang)
Lehrgang für Ausbilder, die in den auf Kreisebene durchgeführten Grundlehrgängen und anerkannten technischen Lehrgängen eingesetzt werden. Hierbei erlernt man die Befähigung zum Erteilen theoretischen und praktischen Unterrichts.
Leitung einer Feuerwehr (Fachlehrgang)
Lehrgang für Gemeinde- und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter, bei dem sie die Vertiefung der Kenntnisse über die Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht erwerben.
Führungskräfte der Jugendabteilungen (Fachlehrgang)
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur theoretischen und praktischen Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren.
Des Weiteren werden an den Feuerwehrtechnischen Zentralen und an den Landesfeuerwehrschulen noch diverse Speziallehrgänge und Unterweisungen angeboten die von den Feuerwehrangehörigen besucht werden können.
Freiwilligen Feuerwehr Rieste
Die Freiwillige Feuerwehr Rieste ist eine Stützpunktfeuerwehr innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück, die 1934 gegründet wurde. Heute hat die Feuerwehr Rieste unter der Leitung von OrtsBM Sven Kramer und Stellv. Frank Ewing 48 aktive Mitglieder (seit 2002 auch mit Feuerwehrfrauen) und 10 Mitgliedern in der Alters- und Ehrenabteilung.
Die Ortswehr hat jährlich ca. 50 Einsätze und wirkt bei verschiedenen Übungen mit anderen Wehren mit.
Der im April 2008 gegründete Förderverein unterstützt mit seinen zahlreichen Mitgliedern die Feuerwehr aktiv, und so versuchen wir die optimalste Sicherheit der Riester Bürger und der Umgebung zu bekommen.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Rieste
Enfold L.A.
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